So sieht unsere Zusammenarbeit mit Ihnen aus
Wichtig am Anfang für Sie als Auftraggeber/Auftraggeberin: Bitte beachten Sie, dass ein gewerblicher Drohnenflug nicht mit einer Fahrt in einem Taxi vergleichbar ist. Drohnenflieger teilen sich mit allen anderen Luftfahrzeugen, wie zum Beispiel Modellflieger, Segelflugzeuge, Hubschrauber oder gar Rettungshubschrauber, einen Luftraum. Die EU- und Landesregeln sind, wie sie sind und sind so zu respektieren.
Als Auftraggeber/Auftraggeberin wissen Sie, dass ein legaler, entsprechend genehmigter, gewerblicher Aufstieg mit einer Drohne seine Zeit braucht. Ein detaillierter und genauer Informationsaustausch, Prüfung und Minimierung von vorhersehbaren Risiken, eine gute Vorbereitung und Planung, sind dazu unerlässlich.

Die Landesluftfahrtbehörde benötigt in der Regel ca. 10 Tage für eine Aufstiegsgenehmigung. Manchmal wird eine Genehmigung auch schneller erteilt. Allerdings ist darauf kein Verlass. Sie als Auftraggeber/Auftraggeberin benötigen gegebenenfalls 2 bis 3 Tage um eventuelle Nachbarn oder sonstige Beteiligte über den geplanten Drohneflug zu informieren bzw. deren schriftliches Einverständnis dafür einzuholen.
Vorausgesetzt, dass der von Ihnen geplante Aufstiegstermin mit unserem Terminkalender und den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Witterungsbedingungen kompatibel ist, benötigen wir als CAP für unsere Vorbereitungen einen Tag Vorlaufzeit.
So
kommen, bis alle Vorbereitungen erledigt und die entsprechenden
Genehmigungen für Ihr geplantes Projekt eingeholt sind, schnell
einmal 2 Wochen Vorbereitungszeit zusammen.

Daher
empfehlen wir unseren Auftraggebern/Auftraggeberinnen uns eine genaue
Beschreibung Ihres geplanten Projektes mitzuteilen. Dazu gehören zum
Beispiel die Angaben, wo (genaue geographische Lage) die Drohne am
geplanten Termin aufsteigen soll. Hierbei sind folgende Angaben für
uns wichtig zu wissen: mögliche Hindernisse, wie Bäume oder ein
Wald, Strom- oder Telekommunikationsleitungen, wie groß ist das zu
überfliegende Objekt, Baustelle oder Grundstück, wie groß sind
eventuelle benachbarte Objekte und wie ist die Entfernung dazu von
den zu überfliegenden Gebiet.
Teilen
Sie uns außerdem unbedingt mit, ob Sie als AuftraggeberIn am
Aufstiegstermin dabei sind oder ob mindestens eine von Ihnen
bevollmächtigte, volljährige Person den Termin für Sie wahrnimmt.


Bitte
beachten Sie, wenn es sich um Aufnahmen (dem Überfliegen) von
Menschenansammlungen oder Gruppen handelt, dass Sie von allen daran
beteiligten Personen ein schriftliches Einverständnis erhalten.
Selbstverständlich erwirbt sich dadurch auch jeder
Beteiligte/aufgenommene Perons das Recht ein eigenes Bild zu
erwerben.
Das
klingt im ersten Moment vielleicht etwas aufwendig, bedeutet jedoch
nicht, dass Ihr Auftrag undurchführbar ist.
Wir
als CAP besitzen die entsprechende Ausbildung, sowie alle rechtlichen
Genehmigungen bzw. holen diese gegebenenfalls noch ein und
unterstützen Sie mit dem Einholen von Genehmigungen von eventuellen
Dritten durch unsere extra zu diesem Zweck für Sie vorbereiteten
Formulare.
Zukünftigen
Auftraggebern/Auftraggeberinnen können wir nur
empfehlen: Registrieren
Sie sich kostenlos und unverbindlich,
und sichern Sie sich dadurch den Zugang zu unseren detaillierteren
Informationen, vorgefertigten Formularen, Dokumten und Tipps, wie wir
Ihren Auftrag gemeinsam auf legale Art und Weise, und natürlich zu
Ihrer vollkommen Zufriedenheit, ausführen können.