Unser menschliches Leben verlangt von uns, dass wir uns die Frage stellen, ob wir für alles eine Antwort erhalten können. Auf keiner Schule auf der Welt lernen wir alles und mit der Zeit ändern sich Kultur, Gesetze und Regeln. So sind alte Antworten auf gestellte Fragen nicht mehr richtig.
CAP Service bemüht sich die Antworte auf aktuellen Stand zu halten und das so einfach erklärt, wie möglich.
Hier stehen Ihnen ein paar Standardfragen und Antworten zur Verfügung, die nicht angepasst sind auf ihre individuelle Situation, Ihren Fall und und Ihre Nutzung.
Thema Drohnenfliegen von A bis Z
Frage: Darf eine minderjährige Person eine Drohne (UAS) frei fliegen?
Antwort: Ab dem 16. Lebensjahr ist das unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein Jugentlicher, der das 16. Lebensjahr vollendet hat darf mit einer erziehungsberechtigten Person oder einer Person, die mindestens in Besitz eines Drohnenführerscheins A1/A3 und eine entsprechende Vesicherung abgeschlossen hat, eine Drohne fliegen. Alle Drohnen sind versicherungspflichtig.

Frage: Ich bin Besitzer eines Hauses mit einem großen Grundstück und möchte mir mein Dach selber mit einer Drohne (UAS), die ich mir leihen will, anschauen. Wie komme ich unkompliziert zum Blick auf mein Dach?
Antwort: Wir bearbeiten dieses Thema und noch viele andere auch in unseren Onlinekursen. Auf diese Frage lässt sich nicht einfach pauschal und noch dazu richtig antworten. Zur Klärung müssen alle entsprechenden, gesetzlichen Bestimmungen und weitere Fragen geklärt sein. Grundsätzlich ist ein Drohnenaufstieg (UAS) ohne entsprechende Kentnisnachweise, Haftplichtversicherung nach Luftverkehrsgesetzes (was meistens über eine normale Haushaltshaftpflicht nicht abdeckt ist usw.) nicht erlaubt. Es ist jedoch auch auf legale Art und Weise realisierbar. Kontaktieren Sie uns und wir klären das in einem gemeinsamen Gespräch.

Frage: Ich wohne in einen Mehrfamilien Reihenhaus in einem dicht besiedelten Ort/Ortsteil und möchte die Solaranlage auf dem Dach überprüfen, ob nach einem Unwetter zum Beispiel Hagelschaden entstanden ist. Wie lässt sich das unkompliziert ausführen?
Antwort: Unkompliziert lässt sich das schon ausführen, es sind dafür jedoch mehrtägige Vorbereitungen, Einholung von Genehmigungen von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, je nach Lage auch der deutschen Flugsicherung und Kontrollturm, wenn es einen nahegelegenen Flughafen gibt, Einverständniserklärungen von Ihren Nachbarn usw., nötig. Vielleicht erscheint Ihnen das kompliziert, aber das ist tatsächlich halb so schlimm. Mit System und Schritt für Schritt, mit Respekt und Einhaltung vor den gegebenen Gesetzen, erreichen wir das Ziel.
Kontaktieren Sie uns und wir sagen, wie es weitergeht.

Frage: Unser Haus und Grundstück befindet sich in einer Verbotszone. Ist es absolut realistisch und legal in einer Verbotszone mit einer Drohne aufzusteigen?
Antwort: Verbotszonen haben aus verschiedenen Sichtweisen ihren Sinn. Sport- und Freizeitflüge sind in Verbotszonen absolut verboten. Gewerbliche Flüge sind erst dann möglich, wenn alle gesetzlichen und physischen Bedingungen für einen sicheren Einsatz einer Drohne (UAS) erfüllt sind. Kontaktieren Sie uns und wir werden das gemeinsam klären.
Frage: Wer trägt die Verantwortung auf Start- und Landeplatz einer Drohne (UAS)?
Antwort: Die Verantwortung trägt der Drohnenpilot und das nicht nur auf dem Start- und Landeplatz, sondern auch für die gesamte Vor- und Nachflugphase. Er ist auch verantwortlich für das Lagern, Pflegen von Akkus und Fluggerät, das Einhalten mehrerer Gesetze und Vorschriften aus Bereichen Datenschutz, Naturschutz, Luftverkehrsordnung, Urheberrecht, Privatsphäre und Sicherheit, z. B. Die Absicherung des Lande- und Startplatzes, sowie dem gesamten Einsatzbereich der Drohne (UAS).
Frage: Wie lange dauert es, bis eine Genehmigung erteilt ist?
Antwort: In den meisten Fällen zwischen 10 und 14 Tagen, je nachdem, wo und wann der Drohnenflug ausgeführt werden soll.
Kontaktieren Sie uns und wir klären das in einem gemeinsamen Gespräch.